Soziopod #041: Menschenrechte gegen den Terror


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7 Antworten zu „Soziopod #041: Menschenrechte gegen den Terror“

  1. Aus meiner Sicht hängt es vom Selbstverständnis einer Person ab, ob ihre Würde von einem anderen Menschen angetastet werden kann. Für mich ist die Würde eine subjektive Konstruktion aus der Innenwelt einer Person. Diese Konstruktion wird natürlich auch durch unser äußeres Umfeld beeinflusst. Letztlich ist die Einschätzung der Verletzung der eigenen Würde eng damit verbunden, dass einem Menschen gegen seinen Willen eine Handlung oder Erduldung aufgezwungen wird. Dabei spielt es keine Rolle ob im Ergebnis sogar ein Nutzen für den Betroffenen entsteht.

    Ein Attentäter kann nicht die Würde eines Menschen antasten sondern nur sein Leib und Leben. Voraussetzung dafür ist, dass ich mir darüber klar bin, dass jede Handlung zu welcher ich gezwungen werde, nicht meine Würde gefährden kann, solange ich dieses nicht zulasse. Das Dilemma dabei ist, auch Gewalt kann unseren freien Willen nicht aufheben oder unsere innere Wertehierarchie auflösen. Die bewusste oder unbewusste Entscheidung sich Gewalt zu beugen ist letztlich der Grund, warum wir nach einem solchen Erlebnis Scham und Schuld empfinden und unsere Würde beeinträchtigt wird, weil wir gegen unsere vermeintlichen Werte gehandelt haben. Weil unsere Integrität angegriffen wurde und wir nicht verhindern konnten, dass unsere Innenwelt Schaden nimmt. Weil wir in einer solchen Situation plötzlich feststellen, dass wir z. B. in dem Konflikt der beiden Werte: andere Menschen nicht zu verletzen und unser Leben zu schützen, plötzlich feststellen, dass wir unter der Androhung des eigenen Todes bereit sind, doch einen anderen unschuldigen Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Unser persönlicher Verrat an den eigenen Werten ist der eigentliche Schaden und kann uns nachhaltig verändern, wenn wir diese Verletzung nicht aufarbeiten und heilen können.

    Die Deklaration der (Menschen)Rechte ist aus sich heraus bereits widersprüchlich, wenn diese Rechte mit Zwang und Gewalt durchgesetzt werden. So wie der Schutz unserer „Freiheit“ mittels Waffen die Werte verrät welche mit der Formulierung von Rechten eigentlich verteidigt werden sollen. Die Freiheit des Menschen kann nicht durch Rechte geschützt werden. Rechte negieren die Freiheit, insbesondere in Verbindung mit dem Staat, welcher die Mittel zur Durchsetzung der Rechte allen Menschen auch gegen ihren Willen abpresst. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Jedes Recht welches durch Gewalt aufgezwungen wird, wird damit zu Unrecht. Jeder Mensch ist frei und niemand hat ein Recht diese Freiheit zu beschränken. Die Freiheit eines anderen Menschen ist die Grenze an der meine Freiheit endet, nirgends sonst.

    Leider haben die meisten Menschen heute vergessen, dass sie frei geboren wurden. Freiheit muss gewollt und immer wieder gegen fremde (Macht)Interessen verteidigt werden. Das bedeutet zu akzeptieren, dass ich nur über mich verfügen kann. Demokratie suggeriert genau das Gegenteil. Sie unterstellt es wäre zulässig anderen Menschen meine persönlichen Sichtweisen aufzuzwingen. Wer versteht was Freiheit in ihrer Gesamtheit bedeutet, wird verstehen warum es keine Sicherheit geben kann. Dann würde es auch jedem ersichtlich werden, dass es nichts zu gewinnen gibt, wenn Freiheit für die Illusion von Sicherheit aufgegeben wird. Wer die Freiheit zu opfern bereit ist wird selbst zum Opfer werden. Die eigene Freiheit aufzugeben bedeutet sich selbst aufzugeben.

    Wer Interesse hat sich noch etwas tiefer mit meiner Argumentation auseinander zu setzten kann dazu auch gerne mein Video (22 Minuten) anschauen mit dem Thema „Keine Rechte a priori“:
    https://www.youtube.com/watch?v=-La1Lv0DmEA

    1. Danke für den wertvollen Beitrag.

      Deshalb betrachte ich die Menschenrechte ganz gerne als zivilgesellschaftliche Meme. Sie sind Anleitungen und Rettungswesten zugleich. Man kann sie ignorieren, kritisieren, optimieren, teilen, schützen und/oder brechen.

  2. Georg Schneider

    Eine kleine Anmerkung zur Menschenwürde und wann von einer Verletzung auszugehen ist (aus rechtlicher Perspektive): Art. 1 S. 1 des dt. Grundgesetzes formuliert „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Aus der klaren Formulierung ergibt sich, dass das Individuum auf seine Würde nicht verzichten kann, und daher auch ein objektiver WürdebegriffAnwendung finden muss. Interessanter Fall dazu ist der sog. „Zwergenweitwurffall“, den jeder Jurastudent in der Grundrechtsvorlesung kennen lernt (zu finden beispielsweise in NVwZ 1993, 98-100). Konkret wurde einem Gewerbetreibenden die Ausübung des Gewerbes „Zwergenweitwurf“ verboten. Auf eine Klage dagegen hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass ein kleinwüchsiger Mensch sich nicht um seinen Lebensunterhalt zu verdienen als „Wurfgeschoss“ im Freizeitpark anbieten darf und begründet seine Entscheidung damit, dass die Verwendung eines Menschen als Wurfgeschoss den Menschen herabwürdigt (= in seiner Menschenwürde verletzt) und deshalb ein darauf aufbauendes Gewerbe unzulässig ist. Geklagt gegen das Verbot hatte übrigens das verhinderte Wurfgeschoss höchstselbst.

    1. Interessanter Widerspruch.

  3. Johannes Ammon

    Wie so oft konnte ich Euch nicht mehr als zustimmen und ich danke Euch für diese gedankenvollen Gegenpositionen zu den aufgeregten Reaktionen dieser Tage.
    Nur bei einer Kleinigkeit bin ich zweimal kurz zusammengezuckt: ein „Backlash“ ist ein Rückschlag, eine Gegenbewegung, dagegen handelt es sich bei einem „Backslash“ um einen Strich von links oben nach rechts unten. Aber so ist es wohl, wenn man auswendig in ein Mikrofon redet.
    Vielen Dank für Eure Podcasts!

    1. Danke Johannes,

      und ich sollte wohl öfters falsche Begriffe verwenden. Das erzeugt Resonanz. (Also du bist nicht allein mit deiner Beobachtung). Aber absichtlich Fehler einstreuen ist halt auch ein zweischneidiges Pferd. 😉

      Liebe Grüße
      Patrick

  4. Fabian

    Wirklich mal wieder ein super Soziopod zu einem hochaktuellen Thema.

    Dank eures Podcasts beschäftige ich mich privat mit immer größeren Eifer mit Soziologie/Philosophie. Außerdem versüßt ihr mir meine Abende ungemein.

    Noch ein paar Wünsche:
    – Einen Soziopod mit Foucault würde ich wie einige andere andere sehr befrüßen. Finde es aber gut das ihr euch damit Zeit lasst weil es allein schon wegen seinen verschiedenen Schaffensperioden nicht einfach ist. Das spricht für euren hohen Qualitätsanspruch.
    – Ein Soziopod zu Luhmann fehlt noch. Als einer der wichtigsten deutschen Soziologen wäre es schön wenn ihr ihm auch die Ehre einer Folge erweist. Vielleicht gekoppelt mit z.B. einem bekannten Systemtheoretiker der Gegenwart wie Baecker der noch an der ZU forscht.
    – Außerdem würde ich mich über eine Folge über den streitbaren Philosophen Feyerabend freuen. Als „Elefant im Popperschen Porzellanladen“ wäre er doch prädestiniert den eigenen Popperanismus einmal schmunzelnd zu hinterfragen? Die wissenschaftlichen Sichtweisen Konstruktivismus und kritischer Rationalismus hatte ihr ja schon. Wäre es dann nicht einmal Zeit für ein bisschen Anarchie? 😉

    Vielen Dank für alle bisherigen Soziopods und alle die noch kommen mögen. Das Buch werde ich mir auch holen. 🙂

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